aktuelle Themen im Gemeinderat Februar 2021 (siehe auch Mitteilungblatt 02/21):

  • Letzte Grundstücksangelegenheiten des Baugebietes Hopfenpeint wurden im Gemeinderat besprochen und abgeschlossen.Erste Stellungnahmen seitens der Regierung, des Landratsamtes und der Handwerkskammer wurden bekanntgegeben. Diese werden momentan ausgewertet und bearbeitet, so dass voraussichtlich in der nächsten öffentlichen Sitzung die Abwägung erfolgen und daraufhin ein Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Aus der Bevölkerung heraus gab es keine Einwendungen bzw. Stellungnahmen.
  • Der Gemeinderat hat weiterhin beschlossen,den Bauantrag Betriebsgebäude und übrige Bauwerke zum Kläranlagenneubau Ehingen, Fl.Nr. 555in der im Mitteilungsblatt und auf der Homepage veröffentlichten Form incl. kleiner Änderungen an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, sobald dieser vollständig ist und sich keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben.
  • Für die Einhebung von Verbesserungsbeiträgen zum Kläranlagenneubau ist es notwendig, die Grundstücks- und Geschossflächen aller Anwesen zu ermitteln. Ein Bestand ist vorhanden, jedoch schon relativ alt. Er wurde immer fortgeschrieben nach genehmigten Bauplänen,bzw. Angaben der Grundeigentümer oder früheren Aufmaßarbeiten.Die Erfahrung von anderen Kommunen zeigt, dass hier durch nicht erfolgte Meldungen von Grundstückseigentümern teilweise erhebliche Abweichungen zu den Bestandsdaten vorliegen.Eine aktuelle Erhebung ist damit erforderlich, um die rechtmäßige Verteilung der Beiträge zu gewährleisten und somit für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen.Es wird erwogen, diese Bestandsaufnahme von einem Dienstleister vornehmen zu lassen.Entsprechende Dienstleister sind sowohl vermessungstechnisch,als auch rechtlich geschult und haben sich auf Flächenermittlungen spezialisiert. Auch würdendie Daten bei Übergabe an einen Dienstleister digital aufbereitet.Es würde dann ein vollständig neues Aufmaß erstellt. Zu den Aufgaben des Büros gehören auch die Info und Beratung der Grundeigentümer. Diese würden ebenso in Infoversammlungen (wenn möglich) vorher informiert. Die Anwesen müssen betreten werden, jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Besitzers, ansonsten erfolge eine Schätzung.Auch würden die Ergebnisse danach mit den Eigentümern besprochen.Man hat bisher Angebote von Diensteistern vorliegen und wird dann entscheiden, ob man diesen Weg gehen möchte.
  • Für eine zukünftige Bewertung und als Entscheidungsgrundlage zur Genehmigung von Freiflächen PV Anlagen wurde ein Kriterienkatalog aufgestellt, wobei aber die letzte Entscheidung auch im Einzelfall dem Gemeinderat vorbehalten ist:Zu berücksichtigende Punkte wären:

✓Vermeidung von Sichtbeeinträchtigungen für Anwohner soll gewährleistet sein.

✓Keine Blendwirkung in Richtung der angrenzenden Wohnbebauung,sowie für denStraßenverkehr (ist grundsätzlich zu überprüfen).

✓Ausreichender Mindestabstand der PV-Anlage zur nächsten Wohnbebauung muss eingehalten werden.

✓Schutzgebiete sollen ausgenommen werden.

✓Keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und gewohnter Sichtachsen (z.B.Hesselberg).

✓Betreibergesellschaft muss Sitz in Ehingen haben.

✓Mindestbeteiligung in Höhe von 30% von Bürgern mit Wohnsitz in der Gemeinde an der Betreibergesellschaft.

✓Attraktive Bürgerbeteiligung von mind. 10% soll ermöglicht werden (nach Interesse).

✓Eingrünung wird vorgeschrieben.

✓Brandschutz auf Kosten der Betreiber.

✓Rückbauverpflichtung.

✓Weitere Entwicklung der Gemeinde und ihrer Ortsteile darf nicht beeinträchtigt werden.

✓Anschluss an Stromnetz gut und verträglich möglich.

✓Planungshoheit und endgültige Entscheidung liegt beim Gemeinderat.

✓Bewältigung durch die Verwaltung muss gegeben sein.

✓Maximalfläche kann vorgegeben werden.

  • Für das Förderprogramm Regionalbudget sollen seitens der Gemeinde die Ausstattung des Parkplatzes am Brunner Weiher mit Sitzgruppe und Infotafeln, die Aufwertung des Badeweihers Beyerberg und das Aufstellen von Ruhebänken im Gemeindegebiet in die Projektauswahl gegeben werden.

 

aktuelle Themen im Gemeinderat Januar 2021 (siehe auch Mitteilungblatt 01/21):

  • Die Sitzungen des Gemeinderates finden weiterhin in unserer Turnhalle statt. Die erste Sitzung im neuen Jahr war am 14. Januar. Vorbesprochen wurde diese Sitzung in mehreren Videokonferenzen, so dass in der Präsenzsitzung der Zeitrahmen von einer Stunde gut eingehalten werden konnte. Nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes würden in der großen Halle (Turnhalle) bei zusätzlicher Beachtung von strengeren Regeln, d. h. permanente Mundschutzpflicht, großer Abstand und regelmäßige Lüftung, die Teilnehmer bei einer möglichen Betroffenheit nicht automatisch als Kontaktpersonen 1 gelten, welche sich in Quarantäne begeben müssten.
  • Inhaltlich waren wieder mehrere Bauanträge zur Schaffung von Wohnraum auf der Tagesordnung, u. a. ein Neubau am Buckhansen und der Ausbau eines Dachgeschosses im Ortsbereich von Ehingen. Dies trägt ebenso zur Vorgabe des Flächensparens und der Nachverdichtung im Ortskern bei, wie ein kompletter Umbau eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes zu einem Wohnhaus in Beyerberg. Auch diesem Antrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wie bei den beiden vorhergehenden. So kann der Dorfkern mit Leben erfüllt bleiben und auch wertvolles und knappes Bauland gespart werden. Mit den heutigen baulichen Möglichkeiten müsse man aber bei solchen Lösungen keineswegs Einschränkungen bezüglich Wohnqualität oder Komfort hinnehmen bei gleichzeitig günstigen Erschließungskosten und Synergieeffekten.
  • Selbstverständlich wird auch die Planung und Erschließung des Baugebiets in Ehingen vorangebracht, genauso wie die Suche nach Möglichkeiten der Baulanderschließung in den anderen Ortsteilen.
  • Intensiv diskutiert der Gemeinderat auch über das Thema Freiflächen-PV-Anlagen zur Stromgewinnung im Außenbereich. Aktuell liegt hier ein Antrag zu einer größeren Anlage bei Lentersheim vor. Es wird versucht, zu einer Entscheidung mithilfe eines Kriterienkataloges zur objektiven Bewertung solcher Anträge zu kommen. Zu berücksichtigende Punkte wären da beispielsweise die Vermeidung von Sichtbeeinträchtigungen, der Abstand zur Wohnbebauung und die Größe der Anlage, ebenso wie Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz. Daneben spielen die Freihaltung gewohnter Sichtachsen wie vom Hesselberg, Eingrünung, Brandschutz, aber auch der zu erwartende Einfluss auf die weitere Entwicklung aller Ortsteile eine Rolle. Auch werde die Frage nach einer möglichen Bürgerbeteiligung, Sitz und Herkunft der Betreiber gestellt. Insgesamt soll in jedem Einzelfall die Planungshoheit bei der Gemeinde bleiben, die auch eine mögliche Flächenbegrenzung festlegen kann. Wichtig ist und bleibt auch eine größtmögliche Transparenz bei der Antragsbearbeitung.
  • In einer Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region Westmittelfranken ist unser Gemeindegebiet von der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes der Wasserversorgung unserer Nachbargemeinde Markt Bechhofen über das Gebiet der Heide bis Friedrichsthal und auch Kaltenkreuth betroffen. Hier haben wir die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wir haben bereits 2018 angeregt, das Schutzgebiet im Bereich Friedrichsthal nicht bis zum Ortsrand, sondern vom Wald her nur bis zum Moosgraben zu legen. Diesen Antrag werden wir entsprechend in Form einer Stellungnahme bekräftigen.
  • Neben großen Projekten wie Kindergarten, Abwasseranlage und Baugebiete wurde in der Sitzung auch vorbereitend für die anstehenden Haushaltsberatungen nach notwendigen und wünschenswerten Projekten für das Jahr 2021 gefragt. Dies wären neben Erhalt und Ausbau der Infrastruktur das Aufstellen oder ggf. Ersetzen von Ruhebänken an frequentierten Spazierwegen und auch die Erneuerung, bzw. Restaurierung der Ortseingangstafeln.

    Die nächste Gemeinderatsitzung findet am Donnerstag, 04. Februar um 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.

    Für Fragen und Anregungen steht der Bürgermeister jederzeit, auch außerhalb der normalen Sprechzeiten zur Verfügung. Auch werden wir versuchen, Sie gerade in dieser besonderen Zeit der Einschränkungen vermehrt über unsere Internetseite zu informieren

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Gemeinde Ehingen

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